Nach dem Tod von Pina Bausch im Jahr 2009 wurde in der Stadt Wuppertal nach Möglichkeiten gesucht, um das künstlerische Erbe der Tänzerin und Choreografin dauerhaft zu bewahren. Diese Diskussion schlug sich insbesondere in der Gründung der Pina Bausch Foundation auf Initiative ihres Sohnes, Salomon Bausch, und ihres Lebenspartners, Ronald Kay, nieder. Parallel dazu wurde über die Zukunft des Wuppertaler Schauspielhauses nachgedacht, das (zusammen mit dem Opernhaus) dem Tanztheater Wuppertal Pina Bausch jahrzehntelang als Probe- und Aufführungsort gedient hatte. Aus dem öffentlichen Ideenfindungsprozess der Stadt gingen schon früh unter anderem Vorschläge für ein Tanzzentrum in Verbindung mit dem Pina Bausch Archiv hervor.
Daher wurde im April 2012 der künstlerische Leiter und Geschäftsführer des choreografischen Zentrums PACT Zollverein in Essen, Stefan Hilterhaus, mit der inhaltlichen Konzeption für das Pina Bausch Zentrum beauftragt. Auf der Basis dieses künstlerischen Konzepts sollte das Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal ein erstes Raumprogramm entwickeln, die Möglichkeit seiner Umsetzung prüfen und eine erste grobe Kostendimension ermitteln. Das Ergebnis floss in einen Bericht ein, für den fünf Varianten für die Folgenutzung des Schauspielhauses überprüft worden waren. Er kam zu dem Schluss, dass nur eine Nutzung als Pina Bausch Zentrum umsetzbar wäre.
Gespräche der Stadt mit der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesregierung mündeten in die Aufnahme des Projektes in den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Am Tag seiner Unterzeichnung (16. Dezember 2013) beschloss der Rat der Stadt die Fortschreibung der Leitlinien in der Strategie „Wuppertal 2025“, in die das Pina Bausch Zentrum als Schlüsselprojekt aufgenommen wurde.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das Konzept zum Pina Bausch Zentrum in Abstimmung mit Bund, Land und Foundation zu aktualisieren, die Planung vorzunehmen und die Verhandlungen mit Bund und Land weiterzuführen.
Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entschieden hatte, für Planung, Bau und Einrichtung des Pina Bausch Zentrums 29,2 Millionen Euro (die Hälfte der maximalen Investitionskosten von 58,4 Millionen Euro) bereitzustellen, stimmte der Rat am 14. Dezember 2015 in seinem Grundsatzbeschluss zur Schaffung des Pina Bausch Zentrums unter anderem der Weiterentwicklung und Konkretisierung des inhaltlich-künstlerischen Konzepts sowie der Erstellung eines belastbaren Raumprogramms als Grundlage für den Durchführungsbeschluss zu.
Der Entwurf des Raumfunktionsprogramms wurde der formlosen Anfrage zugrunde gelegt, die am 12. Mai 2016 an den Bund gesandt wurde. Die formlose Anfrage stellte die erste Etappe im Verfahren auf dem Weg zur Zuwendungsbewilligung dar. Der am 8. März 2017 beim Bund eingereichte Raum- und Stellenbedarf wurde vom Fördergeber dem Grunde nach anerkannt.
Zwischen Oktober 2016 und Mai 2017 wurden durch externe Experten eine denkmalpflegerische Bestandsdokumentation des Schauspielhauses sowie mehrere Untersuchungen durchgeführt, für die spezielle Fachkenntnisse beziehungsweise Gerätschaften erforderlich sind. Die Kosten dafür übernahm zu 80 Prozent das Land.
Nachdem das Land seine Bereitschaft zur Beteiligung an den Betriebskosten erklärt hatte, machte der Rat der Stadt mit seinem Durchführungsbeschluss vom 17. Dezember 2018 den Weg frei für die Planung und Errichtung des Pina Bausch Zentrums. Die einzelnen Planungs- und Bauabschnitte sollen nach und nach von der Ratskommission zur Begleitung und Steuerung des Projektes Pina Bausch Zentrum freigegeben werden. Wenn sich nach Abschluss der Planungsphase die Annahmen bestätigen, dass alle Kosten gedeckt sind, kann mit dem Bau begonnen werden. Die Ratskommission trat am 11. Juni 2019 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.
Am 16. Dezember 2019 traf der Rat die Entscheidung, das Pina Bausch Zentrum zunächst auch ohne eine Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten zu verwirklichen. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein inhaltliches Konzept für den Betrieb der Einrichtung vorzulegen, das an das verfügbare Budget angepasst ist. Für den Betrieb des Hauses will die Stadt eine GmbH gründen, die auch die inhaltliche Gestaltung der Vorlaufphase koordinieren soll. Dem Land NRW wird angeboten, ebenfalls Gesellschafter der GmbH zu werden.